CIN - Nationaler Identifikationscode für italienische Immobilien
Das italienische Tourismusministerium hat eine neue Regelung eingeführt, um Fairness und Transparenz im Markt für kurzfristige Vermietungen zu fördern.
Im Rahmen des Decreto Anticipi Nr. 145/2023 müssen alle nicht-hotelgebundenen Unterkünfte (einschließlich Ferienwohnungen) künftig eine nationale Identifikationsnummer (CIN) beantragen.
Was Sie wissen müssen:
Wann gilt die Regelung?
Das Gesetz ist am 2. November 2024 in Kraft getreten.
Alle Unterkünfte müssen ihre CIN bis spätestens 1. Januar 2025 beantragt haben.
Was ist das Ziel?
Die neue Regelung soll für mehr Transparenz und Fairness im Mietmarkt sorgen – alle Unterkünfte werden dadurch eindeutig identifizierbar.
Was ist zu tun?
- CIN beantragen: Sie müssen Ihre CIN über die Online-Plattform des Tourismusministeriums – Banca Dati Strutture Ricettive (BDSR) – anfordern.
- CIN anzeigen: Sobald Sie Ihre CIN erhalten haben, muss diese gut sichtbar an Ihrer Unterkunft angebracht und in allen Inseraten (online und offline) angegeben werden.
Sicherheitsanforderungen für Ferienunterkünfte:
Zusätzlich zur CIN gelten bestimmte Sicherheitsvorgaben für touristische Vermietungen:
- Gas- und Kohlenmonoxidmelder müssen installiert sein.
- Feuerlöscher müssen vorhanden sein.
- Professionelle Vermietungen (gewerbliche Nutzung) müssen weitere Sicherheitsauflagen erfüllen.
Um vollständig CIN-konform zu sein, stellen Sie bitte sicher, dass Ihre CIN auch in Ihrem Inserat deutlich sichtbar ist.
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Wir hoffen, dieser Leitfaden ist hilfreich für Sie.
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