Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur neuen einheitlichen Registrierungsnummer in Spanien (NRA)

Ab dem 1. Juli 2025 führt das Königliche Dekret 1312/2024 neue Regelungen für den Ferienvermietungssektor in Spanien ein und folgt damit EU-Richtlinien. Ziel ist es, die Rückverfolgbarkeit und Transparenz durch das Digital Single Window for Rentals zu verbessern – ein System, in dem jede Immobilie eine Einheitliche Registrierungsnummer (NRA) erhalten muss. Nachfolgend beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen zu dieser wichtigen regulatorischen Änderung und wie Sie die neuen Anforderungen erfüllen.

Gilt diese Regelung für mich?

Diese Regelung gilt NICHT für Sie, wenn Sie keine Immobilien in Spanien besitzen oder anbieten. Die NRA ist ausschließlich für Gastgeber erforderlich, die Kurzzeitmietunterkünfte in Spanien anbieten. Wenn sich Ihre Immobilien in anderen Ländern befinden, müssen Sie sich nicht mit der NRA befassen.

1. Was ist das Digital Single Window for Rentals und die Einheitliche Registrierungsnummer (NRA)?

Das Digital Single Window for Rentals ist eine zentrale Plattform unter der Verwaltung des Ministeriums für Wohnen und Stadtentwicklung, die Kurzzeitmietungen in Spanien einheitlich registriert und überwacht.

Die NRA ist die erforderliche Kennung, die jede Unterkunft erhalten muss, um legal auf Ferienmietplattformen angeboten zu werden.

Die NRA ist nicht dasselbe wie Ihre Touristenlizenz – es ist eine andere Nummer, die Ihre Touristenlizenz ergänzt.

Die NRA kann bis zu 53 alphanumerische Zeichen lang sein und sieht etwa wie folgt aus: ESFCTU00004501300010949200000000000VUT-4501-232-00018

Sie finden die NRA in der PDF-Datei, die Ihnen nach Einreichung Ihres Antrags per E-Mail zugesendet wird:

Screenshot der NRA in der PDF-Datei vom Registradores-Portal

2. Was passiert, wenn meine Touristenlizenz oder meine NRA abläuft, widerrufen oder storniert wird?

Um legal zu operieren, benötigt eine Immobilie sowohl eine Lizenznummer als auch eine NRA. Wenn eine davon storniert wird oder ungültig wird, muss sie erneuert werden, sonst kann die Immobilie nicht mehr online veröffentlicht werden.

Wie kann ich die Gültigkeit meiner NRA überprüfen?

Um den aktuellen Status und die Gültigkeit Ihrer NRA zu überprüfen, können Sie diesen Link nutzen.

3. Wie viel kostet eine NRA?

Die Kosten für die Online-Beantragung der NRA über das Registradores-Portal betragen 27 € pro Antrag (vor Steuern oder anwendbaren Quellensteuer).

Sie können während der Online-Beantragung zwischen zwei Zahlungsmethoden wählen:

  1. Kredit- oder Debitkarte ("Pago Telemático")
    • Die einfachste Option für die meisten Gastgeber.
    • Sie können direkt auf der Website mit Visa oder Mastercard bezahlen.
  2. Prepaid-Geldbörse ("Monedero Registral")
    • Wird häufig von Fachleuten verwendet, die regelmäßig mit Grundbuchämtern interagieren (z. B. um Dokumente wie ein "nota simple" zu bezahlen).
    • Diese Zahlungsmethode erfordert, dass Sie Ihre digitale Geldbörse mit mindestens 150 € aufladen.

4. Ist die Gebühr von 27 € eine einmalige Zahlung oder muss ich sie jährlich bezahlen?

Die Gebühr von 27 € ist eine jährliche Gebühr und muss jedes Jahr bei der Erneuerung der NRA bezahlt werden.

5. Muss ich jedes Jahr einen neuen Antrag einreichen, um meine NRA zu erneuern, oder zahle ich nur die Gebühr von 27 €?

Die Erneuerung erfordert sowohl die Zahlung der Gebühr von 27 € als auch einen vereinfachten Erneuerungsantrag. Der Erneuerungsprozess beinhaltet normalerweise die Bestätigung oder Aktualisierung vorhandener Informationen, ist aber nicht so umfangreich wie eine erste Registrierung.

6. Wer ist von dieser Regelung betroffen?

  • Gastgeber (Privatpersonen oder Unternehmen), die Kurzzeitmietungen in Spanien gegen Bezahlung anbieten.
  • Digitale Mietplattformen, die in Spanien tätig sind, unabhängig davon, wo sich ihr Sitz befindet.

7. Welche Arten von Immobilien sind von dieser Regelung betroffen?

Die Regelung gilt für alle Immobilien, die zur Kurzzeitmietung gegen Gewinn angeboten werden, unabhängig davon, ob sie sich in städtischen oder ländlichen Gebieten befinden.

Dies beinhaltet unter anderem:

  • Urbane Ferienvermietungen (Viviendas de Uso Turístico oder VUT)
  • Ländliche Unterkünfte wie Casas Rurales
  • Einzelne Zimmer (Habitaciones), die in einem Haus angeboten werden
  • Boote oder andere nicht-traditionelle Unterkünfte, wenn sie zu touristischen Zwecken vermietet werden

Wenn Ihre Immobilie an Touristen kurzfristig vermietet wird – ob es sich um eine eigenständige Einheit, ein geteiltes Zimmer oder ein ländliches Angebot handelt – und Sie eine gültige Touristenlizenz haben, gilt die Regelung im Allgemeinen, und Sie müssen die Número de Registro de Alquiler (NRA) erhalten.

8. Welche Arten von Immobilien sind von dieser Regelung ausgeschlossen?

Die folgenden sind ausgeschlossen von dieser Regelung und benötigen keine NRA:

  • Immobilien, die offiziell unter Tourismusklassifikationen registriert sind, wie:
    • Hotels, Aparthotels, Motels
    • Guesthouses, Hostels oder ähnliches
    • Campingplätze, Wohnwagenplätze oder regulierte Landhotels

Diese fallen normalerweise unter NACE Rev. 2 Kategorien 55.1, 55.2 oder 55.3 und unterliegen einem anderen Regelwerk.

Ausnahmen: Wenn eine Immobilie von der NRA ausgenommen ist, wird das entsprechende NRA-Feld verborgen. Wenn das System erkennt, dass die Immobilie nicht von der NRA ausgenommen ist, wird das NRA-Feld rot markiert mit der Beschriftung "Erforderliches Feld". Um die NRA hinzuzufügen, müssen Sie einfach auf den bereitgestellten Link klicken.

9. Wie kann ich überprüfen, ob meine Immobilie dieser Regelung unterliegt?

  • Überprüfen Sie die Klassifizierung in Ihrer Touristenlizenz, die von Ihrer regionalen Tourismusbehörde ausgestellt wurde.
  • Wenn sie als Hotel, Hostel, Campingplatz oder eine andere offizielle Tourismuseinrichtung (nicht "vivienda de uso turístico") aufgelistet ist, sind Sie wahrscheinlich ausgenommen.
  • Sie können dies auch überprüfen durch:
    • Überprüfung Ihres Eintrags im Tourismusregister Ihrer Region, oder
    • Kontakt mit Ihrem lokalen oder regionalen Tourismusbüro zur Bestätigung.

10. Benötige ich eine NRA, wenn ich meine Immobilie nur wenige Monate pro Jahr vermiete?

Ja. Die Häufigkeit der Nutzung bestimmt nicht, ob eine NRA erforderlich ist – sondern die Art der Nutzung. Wenn Sie es zur Gewinnerzielung vermieten, auch nur für ein paar Wochen oder Monate pro Jahr, müssen Sie sich registrieren und eine NRA erhalten.

11. Benötige ich zwei NRAs, wenn ich sowohl Kurz- als auch Langzeitaufenthalte anbiete?

Nein. Wenn die Vermietung als Kurzzeitmietunterkunft gegen Bezahlung angeboten wird, benötigen Sie unabhängig von der Aufenthaltsdauer nur eine NRA pro Einheit.

12. Wann tritt das Gesetz in Kraft und was ist die Frist?

Die Regelung trat am 2. Januar 2025 in Kraft.

Es gibt eine Kulanzfrist bis 1. Juli 2025.

  • Vor diesem Datum müssen alle Gastgeber eine NRA erhalten haben und sie den Plattformen mitgeteilt haben.

13. Was sind die hauptsächlichen Verpflichtungen für Gastgeber?

  1. Erhalten Sie eine Einheitliche Registrierungsnummer (NRA) für jede Einheit, die Sie anbieten.
  2. Halten Sie Ihre Informationen aktuell: Wenn Sie Kapazität, Eigentümerschaft oder andere Merkmale ändern, müssen Sie dies melden.
  3. Antworten Sie den Behörden bezüglich Inspektionen oder Informationsanfragen.
  4. Geben Sie die NRA auf jeder Plattform an, auf der Ihre Immobilie aufgelistet ist. Andernfalls kann die Plattform Ihre Anlistung nicht aktiv halten.

14. Wie erhalte ich eine Einheitliche Registrierungsnummer (NRA)?

Sie finden den Prozess im Detail in diesem Video (auf Spanisch) oder diesem PDF (ebenfalls auf Spanisch).

Folgen Sie diesem Artikel für vollständige Anweisungen.

15. Kann der NRA-Antrag persönlich eingereicht oder muss er online erfolgen?

Der Antrag kann elektronisch über Sede Registradores oder persönlich im "Registro de la Propiedad" oder dem entsprechenden Büro für "Bienes Muebles" eingereicht werden.

16. Wo finde ich meinen Eindeutigen Registrierungscode ("Código Registral Único" CRU)?

Der CRU ist ein 18-stelliger numerischer Code, den Sie finden können:

  • In der Einfachen Notiz ("Nota Simple") aus dem Grundbuchamt. Wenn Sie diese nicht haben, können Sie sie online vom Kollegium der Registrare anfordern: https://sede.registradores.org
  • In Ihrem Immobiliendeed
  • In Ihrer Grundsteuer
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