Vorbereitung auf die neuen Vorschriften für Ferienvermietungen auf den Kanarischen Inseln
Die Kanarischen Inseln haben einen neuen regulatorischen Rahmen für Viviendas Vacacionales (VV) – der lokale Rechtsbegriff für Ferienvermietungen – eingeführt. Diese Vorschriften sollen ein besseres Gleichgewicht zwischen Tourismus und dem Wohnbedarf der lokalen Bevölkerung schaffen. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der 7 wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf Ihre Tätigkeit.
1. Stärkere Rolle der Gemeinden (Ayuntamientos)
Lokale Gemeinden erhalten erweiterte Befugnisse zur Bestimmung geeigneter Zonen für Ferienvermietungen. Dies geschieht mit dem Ziel, Übertourismus in dicht besiedelten Gebieten zu verhindern und ausreichend langfristigen Wohnraum für Bewohner sicherzustellen. Die Zonen werden derzeit noch definiert – achten Sie auf Updates von Ihrer lokalen Gemeinde.
2. Beschränkungen bei Neubau-Vermietungen
Neubauten unterliegen strengeren Limits: Maximal 10% neuer Gebäude dürfen als Ferienvermietungen genutzt werden. Zudem gibt es strengere Regelungen für „Grüne Inseln", deren genaue Definition noch ausstehend ist.
3. Vorherige Genehmigungen erforderlich
Alle neuen Ferienvermietungen benötigen vor Betriebsbeginn die Genehmigung des zuständigen Insel-Cabildos und müssen künftige Inspektionspläne erfüllen.
4. Geschützte Gebiete ausgeschlossen
Folgende Bereiche sind für Ferienvermietungen nicht geeignet: Nationalparks, Naturschutzgebiete und Flächen mit hohem Umweltwert. Hinweis: Bestehende Vermietungen in diesen Zonen sind von der neuen Regelung nicht betroffen.
5. Neue Nachhaltigkeits- und Qualitätsstandards
Um die Gesamtqualität zu erhöhen, gelten neue Anforderungen wie: Mindestfläche von 35 m², Barrierefreiheit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und weitere Nachhaltigkeitsstandards, deren endgültige Liste noch genehmigt wird.
6. Regeln für bestehende Ferienvermietungen
Als bestehender Betreiber können Sie unbegrenzt weitermachen. Beachten Sie jedoch: Lizenzen sind an Sie als Person gebunden, nicht an die Immobilie – sie können bei Verkauf nicht übertragen werden. Für Hausverwalter gilt: Sie dürfen bestehende Vermietungen 5 Jahre (oder bis zu 10 Jahre bei Compliance) verwalten.
7. Anforderungen für neue Ferienvermietungen
Für neue Vermietungen beachten Sie: Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein (unter Diskussion), Sie benötigen eine Genehmigung der lokalen Gemeinde, müssen alle Sicherheits- und Umweltbestimmungen erfüllen und dürfen sich nicht in geschützten Gebieten befinden.
Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrer lokalen Gemeinde für aktuelle Updates zu diesen Vorschriften.
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