Vorbereitung auf die neuen Vorschriften für Ferienvermietungen auf den Kanarischen Inseln
Die Kanarischen Inseln haben einen neuen Regelungsrahmen für Viviendas Vacacionales (VV) – die lokale Bezeichnung für Ferienvermietungsobjekte – eingeführt. Diese Vorschriften sollen ein besseres Gleichgewicht zwischen Tourismus und dem Wohnungsbedarf der Einwohner schaffen. Erfahren Sie hier, welche sieben wichtigen Punkte Sie als Gastgeber beachten müssen, um konform zu bleiben.
1. Größere Rolle der lokalen Gemeinden (Ayuntamientos)
Lokale Gemeinden erhalten bald die Befugnis, festzulegen, welche Bereiche für Ferienvermietungen geeignet sind. Dies dient dazu, Über-Tourismus in stark verdichteten Zonen zu verhindern und ausreichend Wohnraum für Einwohner zu sichern. Die Zonen wurden bislang noch nicht definiert – achten Sie auf Updates von Ihrer lokalen Gemeinde.
2. Grenzen für neue Ferienvermietungen
Neue Bauprojekte unterliegen strengeren Beschränkungen. Maximal 10% neuer Gebäude dürfen für Ferienvermietungen genutzt werden. Zudem werden strengere Einschränkungen auf den „Grünen Inseln" erwartet, obwohl bislang nicht bestätigt ist, welche Inseln darunter fallen.
3. Vorherige Genehmigungen erforderlich
Alle neuen Ferienvermietungsobjekte benötigen vor Betriebsaufnahme eine Genehmigung von der zuständigen Inselregierung (Island Cabildo) und müssen zukünftige Inspektionspläne erfüllen.
4. Geschützte Gebiete sind nicht zulässig
Immobilien in folgenden Bereichen können nicht als Ferienvermietungen genutzt werden:
- Nationalparks
- Naturschutzgebiete
- Bereiche mit hohem Umweltwert
Hinweis: Bestehende Ferienvermietungen in diesen Gebieten sind von der neuen Regelung nicht betroffen.
5. Neue Nachhaltigkeits- und Qualitätsstandards
Um die Gesamtqualität und Umweltverantwortung zu erhöhen, werden neue Anforderungen erwartet:
- Mindestfläche von 35 m²
- Barrierefreiheit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
- Weitere Nachhaltigkeits- und Qualitätsstandards (endgültige Liste folgt)
6. Regeln für bestehende Ferienvermietungen
Wenn Sie bereits eine Ferienvermietung betreiben, können Sie diese auf unbestimmte Zeit fortführen. Wichtig: Ihre Lizenz kann bei einem Verkauf nicht übertragen werden – sie gehört Ihnen, nicht der Immobilie. Dies unterscheidet sich von den Balearen, wo Lizenzen an die Immobilie gebunden sind.
Für Immobilienverwalter gilt: Sie können bestehende Ferienvermietungen für 5 Jahre oder bis zu 10 Jahre verwalten, falls Ihre Betriebe die zukünftigen Vorschriften erfüllen (dieser Punkt wird noch diskutiert).
7. Anforderungen für neue Ferienvermietungen
Wenn Sie eine neue Ferienvermietung eröffnen möchten, beachten Sie folgende erwartete Anforderungen:
- Mindestbestandsdauer des Gebäudes von 10 Jahren (wird noch diskutiert)
- Genehmigung durch die lokale Gemeinde (Ayuntamiento)
- Vollständige Einhaltung aller neuen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltbestimmungen
- Keine Standorte in geschützten oder eingeschränkten Gebieten
Bleiben Sie informiert über die weiteren Entwicklungen dieser Vorschriften, um Ihren Betrieb optimal vorzubereiten.
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