Die Kanarischen Inseln haben einen neuen Regelungsrahmen für Viviendas Vacacionales (VV), also Ferienvermietungen, eingeführt. Diese neuen Vorschriften sollen ein besseres Gleichgewicht zwischen Tourismus und dem Wohnungsbedarf der Einwohner schaffen. Hier ist eine Zusammenfassung der sieben wichtigsten Punkte, die Sie kennen sollten:

1. Erweiterte Rolle der Gemeinden (Ayuntamientos)

Die Gemeinden erhalten die Befugnis zu bestimmen, in welchen Gebieten Ferienvermietungen zulässig sind. Dies soll Überturismus in hochfrequentierten Zonen verhindern und ausreichend Wohnraum für Einwohner sichern. Diese Zonen sind noch nicht definiert, daher sollten Sie die Ankündigungen Ihrer Gemeinde genau beobachten.

2. Grenzen für neue Ferienvermietungen

Neue Gebäude unterliegen strengeren Begrenzungen: Maximal 10% neuer Gebäude dürfen für Ferienvermietungen bestimmt sein. Es ist noch unklar, ob dies eine spezifische Genehmigung erfordert oder an die Mindesteigentumsaltersregel (10 Jahre) gebunden ist. Zusätzlich gelten strengere Einschränkungen für „grüne Inseln".

3. Vorherige Genehmigungen erforderlich

Alle neuen Ferienvermietungen benötigen vor Betriebsbeginn eine Genehmigung vom zuständigen Inselrat (Cabildo) und müssen bevorstehende Inspektionspläne erfüllen. Dies ist ein entscheidender Schritt, um die Compliance sicherzustellen.

4. Geschützte Gebiete ausgeschlossen

Immobilien in folgenden Bereichen dürfen nicht als Ferienvermietungen genutzt werden:

  • Nationalparks
  • Naturschutzgebiete
  • Gebiete mit hohem Umweltwert

Wichtig: Bestehende Ferienvermietungen in diesen Gebieten sind von dem neuen Verbot nicht betroffen.

5. Neue Nachhaltigkeits- und Qualitätsstandards

Um die Gesamtqualität und Umweltverantwortung von Ferienvermietungen zu verbessern, werden neue Anforderungen erwartet:

  • Mindestfläche von 35 m²
  • Barrierefreiheit für Personen mit eingeschränkter Mobilität (noch in Definition)
  • Eine abschließende Liste von Nachhaltigkeits- und Qualitätsstandards steht noch zur Genehmigung an

6. Regelungen für bestehende Ferienvermietungen

Wenn Sie bereits eine Ferienvermietung betreiben, können Sie dies auf unbestimmte Zeit fortsetzen. Allerdings kann Ihre Lizenz bei einem Immobilienverkauf nicht übertragen werden – sie gehört Ihnen, nicht der Immobilie. Für Hausverwalter: Sie können bestehende Ferienvermietungen für 5 Jahre, oder bis zu 10 Jahre betreuen, wenn Ihre Operationen den neuen Vorschriften entsprechen (dieser Punkt wird noch diskutiert).

7. Anforderungen für neue Ferienvermietungen

Wer eine neue Ferienvermietung eröffnen möchte, sollte folgende erwartete Anforderungen beachten:

  • Mindesteigentumsdauer des Gebäudes: 10 Jahre (wird diskutiert)
  • Genehmigung der Gemeinde (Ayuntamiento)
  • Vollständige Einhaltung aller neuen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften
  • Keine Lage in geschützten oder eingeschränkten Gebieten

Bleiben Sie informiert und überprüfen Sie regelmäßig die Updates Ihrer zuständigen Behörden, um sicherzustellen, dass Ihre Ferienvermietung konform mit den neuen Vorschriften bleibt.

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