Sicherheitsgeräte und CCTV

Wenn Ihre Unterkunft mit Sicherheitskameras (CCTV) oder Aufnahmegeräten ausgestattet ist, ist es wichtig, die rechtlichen Anforderungen und plattformspezifischen Richtlinien einzuhalten. Die Einhaltung dieser Vorschriften fördert Transparenz, schützt die Privatsphäre und hilft Ihnen, konform mit dem Gesetz zu bleiben.

Hier erfahren Sie, was Sie über die Verwendung von CCTV oder Aufnahmegeräten in Ihrer Ferienvermietung wissen müssen:

Wo können Sicherheitsgeräte installiert werden?

Sie müssen die Anwesenheit von CCTV oder Aufnahmegeräten in den folgenden Bereichen offenlegen:

  • Nicht-private Bereiche: Dies sind Eingänge, Parkplätze oder Zufahrtswege zum Grundstück.
  • Gemeinschaftsbereiche: Orte, die von anderen Gästen oder der Öffentlichkeit genutzt werden, wie Eingangshallen, Treppenhäuser, Aufzüge oder Waschräume.
  • Ausschließlich vermietete Bereiche: Bereiche, auf die nur Gäste Zugang haben, wie private Gärten oder Pools. Diese Räume fallen ebenfalls unter diese Regel.

Sie müssen genau angeben, wie viele Sicherheitskameras vorhanden sind und wo diese oder andere Aufnahmegeräte in oder um Ihr Grundstück installiert sind. Dies gilt auch, wenn die Geräte nicht aktiv aufzeichnen oder ausgeschaltet sind (z. B. außen neben der Türklingel). Das Verbergen von Sicherheitskameras oder Aufnahmegeräten ist strengstens untersagt. Bitte beachten Sie, dass während des Aufenthalts der Gäste die Geräte ausgeschaltet sein müssen. Diese Informationen sollten daher immer in der Beschreibung hinzugefügt werden.

Plattformspezifische Richtlinien

Booking.com

Booking.com erlaubt CCTV in ausschließlich von Gästen gemieteten Bereichen nicht, auch wenn die Geräte während ihres Aufenthalts ausgeschaltet sind. Wenn Sie Ihr Angebot auf Booking.com behalten möchten, wird empfohlen, CCTV aus diesen Bereichen zu entfernen.

Wenn dies nicht möglich ist, müssen Sie in der Sektion "Sicherheit" unter "Ausstattung" in der Konfiguration auf der linken Seite des Bildschirms angeben, dass CCTV in diesen Bereichen vorhanden ist, und die genauen Standorte in der Beschreibung angeben. Wenn Sie CCTV in Ihrer Immobilienkonfiguration eintragen, wird es nicht automatisch in Ihrer Angebotsbeschreibung angezeigt. Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice, um den Text entsprechend zu aktualisieren. Angebote, die nicht dieser Vorschrift entsprechen, können deaktiviert werden.

Weitere Informationen: Booking.com-Anforderungen zu CCTV

Airbnb

Ab dem 30. April 2024 hat Airbnb seine Richtlinie bezüglich Sicherheitskameras, Aufnahmegeräten, Lärmmonitoren und intelligenten Geräten aktualisiert:

  • Keine Sicherheitskameras oder Aufnahmegeräte sind in einem beliebigen Teil des Innenbereichs (auch wenn ausgeschaltet oder nicht angeschlossen) oder in Gemeinschaftsbereichen erlaubt.
  • Außenbereiche mit hohen Datenschutzerwartungen (wie umschlossene Außenduschen oder Saunen) dürfen keine Kameras haben.
  • Lärmpegelmonitore sind drinnen erlaubt, müssen aber offengelegt werden und können nicht in Schlafzimmern, Badezimmern oder Schlafbereichen installiert werden.

Hosts, die nicht konform sind, können ihre Angebote entfernt bekommen.

Weitere Details: Airbnb-Richtlinie zu Sicherheitsgeräten

Weitere Plattformen

Andere Kanäle wie Vrbo erlauben CCTV in ausschließlich von Gästen gemieteten Bereichen, aber die Geräte müssen während ihres Aufenthalts ausgeschaltet sein. Zeigen Sie sie Ihren Gästen immer beim Check-in und informieren Sie sie auch darüber, dass diese Geräte ausgeschaltet sind.

Wenn Sie CCTV in Ihrer Immobilienkonfiguration eintragen, wird es nicht automatisch in Ihrer Angebotsbeschreibung angezeigt. Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice, um den Text entsprechend zu aktualisieren. Hosts sind vollständig verantwortlich für alle Stornierungen durch die Kanäle aufgrund der Anwesenheit von CCTV, das nicht ausdrücklich in der Immobilienkonfiguration angezeigt wird.

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