Sicherheitsgeräte und CCTV
Wenn Ihre Unterkunft mit Sicherheitskameras (CCTV) oder Aufnahmegeräten ausgestattet ist, ist es wichtig, die rechtlichen Anforderungen und kanalspezifischen Richtlinien einzuhalten. Die Einhaltung dieser Vorschriften fördert Transparenz, schützt die Privatsphäre und hilft Ihnen, die Compliance mit dem Gesetz zu gewährleisten.
Wo können Sicherheitsgeräte installiert werden?
Sie müssen die Anwesenheit von CCTV oder Aufnahmegeräten in den folgenden Bereichen offenlegen:
- Nicht-private Bereiche: Eingänge, Parkplätze oder Zufahrtsstraßen zum Anwesen.
- Gemeinsame Bereiche: Plätze, die von anderen Gästen oder der Öffentlichkeit genutzt werden, wie Lobbys, Treppen, Aufzüge oder Waschanlagen.
- Ausschließlich vermietete Bereiche: Bereiche, auf die nur Gäste Zugriff haben, wie private Gärten oder Pools. Diese Bereiche unterliegen ebenfalls dieser Regel.
Sie müssen in Ihrer Unterkunftsbeschreibung eindeutig angeben, wie viele Sicherheitskameras vorhanden sind und wo sich diese oder andere Aufnahmegeräte in oder um Ihre Unterkunft befinden. Dies gilt auch, wenn die Geräte nicht aktiv aufnehmen oder ausgeschaltet sind (z. B. außen neben der Türklingel). Das Verbergen von Sicherheitskameras oder Aufnahmegeräten ist strengstens untersagt. Bitte beachten Sie, dass die Geräte während des Aufenthalts der Gäste ausgeschaltet sein müssen.
Kanalspezifische Richtlinien
Booking.com: Booking.com erlaubt keine CCTV in ausschließlich von Gästen gemieteten Bereichen, auch wenn die Geräte während ihres Aufenthalts ausgeschaltet sind. Wenn Sie Ihr Inserat auf Booking.com behalten möchten, empfehlen wir, alle CCTV-Kameras in diesen Bereichen zu entfernen.
Falls die Entfernung nicht möglich ist, müssen Sie im Abschnitt "Sicherheit" unter "Ausstattung" in der Konfiguration auf der linken Seite des Bildschirms angeben, dass CCTV in diesen Bereichen vorhanden ist, und die genauen Standorte in der Beschreibung festhalten. Wenn Sie CCTV in Ihrer Unterkunftskonfiguration einbeziehen, wird es nicht automatisch in Ihrem Inserat angezeigt – Sie müssen die Beschreibung selbst aktualisieren.
Airbnb: Am 30. April 2024 aktualisierte Airbnb seine Richtlinie bezüglich Sicherheitskameras, Aufnahmegeräten, Lärmmonitoren und intelligenten Geräten:
- Sicherheitskameras oder Aufnahmegeräte sind in keinem Teil des Innenbereichs zulässig (auch wenn ausgeschaltet oder getrennt).
- Außenbereiche mit hohen Datenschutzerwartungen (wie geschlossene Außenduschen oder Saunen) dürfen keine Kameras haben.
- Lärmmonitore sind im Innenbereich zulässig, müssen aber offengelegt werden und können nicht in Schlafzimmern, Badezimmern oder Schlafbereichen platziert werden.
Hosts, die sich nicht an diese Richtlinien halten, riskieren die Entfernung ihres Inserats. Weitere Details finden Sie in der Airbnb-Richtlinie zu Sicherheitsgeräten.
Andere Kanäle: Andere Plattformen wie VRBO erlauben CCTV in ausschließlich von Gästen gemieteten Bereichen, aber die Geräte müssen während ihres Aufenthalts ausgeschaltet sein. Zeigen Sie die Kameras den Gästen immer bei der Ankunft und informieren Sie sie, dass die Geräte ausgeschaltet sind.
Wichtige allgemeine Informationen
Wenn Sie CCTV in Ihrer Unterkunftskonfiguration einbeziehen, wird es nicht automatisch in Ihrer Beschreibung angezeigt. Sie müssen die Unterkunftsbeschreibung selbst aktualisieren. Hosts sind vollständig verantwortlich für alle Stornierungen, die von Kanälen aufgrund von nicht explizit angezeigten CCTV-Kameras in der Unterkunftskonfiguration vorgenommen werden.
Möchten Sie uns kontaktieren?
Wir sind hier, um zu helfen. Sie können uns direkt kontaktieren, wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben.
Kontaktieren Sie uns